Frühjahrssymposium 2025

Die Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Veranstaltungsort und Datum

  • 04. und 05. April 2025 in Karlsruhe
  • The „Q“ Quadro Hotel (vormals ACHAT Hotel )
    Mendelssohnplatz
    76131 Karlsruhe

  • 0721 / 7835-0
  • Website ›
ab 09.00 Uhr

Begrüßungskaffee und Akkreditierung

09.25 Uhr

Begrüßung und Grußwort

Personenbild

RA und FAStR Jes Meyer-Lohkamp
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Strafrecht, Hamburg
Portrait ›

Jens Rommel
Generalbundesanwalt

09.45-11.00 Uhr

Einziehung (Allgemeine Sachrüge, „Beuteteilung“ und Strafverteidigerprivileg)

Renate Wimmer
Richterin am Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

RA und FAStR Dr. Max Schwerdtfeger
EVEN Rechtsanwälte, Hamburg
Portrait ›

Personenbild

MODERATION
RA und FAStR Dr. Philipp Gehrmann
Berlin
Portrait ›

11.00-11.30 Uhr
Kaffeepause
11.30-13.00 Uhr

Personenmehrheiten und strafrechtliche Verantwortlichkeit (Bande/Kriminelle Vereinigung, Täterschaft und Teilnahme)

Dr. Christian Voigt
Richter am Bundesgerichtshof 3. Strafsenat

Personenbild

RAin und FAinStR Dr. Lara Wolf
Strafrechtskanzlei, Berlin
Portrait ›

Personenbild

MODERATION
RA und FAStR Dr. Stephan Beukelmann
München
Portrait ›

13.00-14.00 Uhr
Mittagspause
14.00-15.30 Uhr

Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen „neutralen“ Handlungen

Jan Gericke
Richter am Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

RA LL.M. Maximilian Müller
Beukelmann Müller Partner, München
Portrait ›

Personenbild

MODERATION
RA und FAStR Dr. Christian Rode
Freiburg
Portrait ›

15.30-16.00 Uhr
Kaffeepause
16.00-17.30 Uhr

Ahndung berufsrechtlicher Verfehlungen

Dr. Patrick Scheuß
Richter am Bundesgerichtshof 4. Strafsenat/Senat für Anwaltssachen

RA Prof. Dr. Dirk Uwer
Hengeler Müller, Düsseldorf und Mitglied des Berufsrechtsausschusses des DAV
Portrait ›

MODERATION
RAin und FAinStR Sonka Mehner
Essen
Portrait ›

19.15 Uhr
Abendveranstaltung

Bustransfer zur Cantina Majolika/Abendveranstaltung

Abendveranstaltung im Restaurant „Cantina Majolika“ in Karlsruhe (vorherige Anmeldung erforderlich)

09.30-11.00 Uhr

Konsumcannabisgesetz – Überblick und erste Erfahrungen

Dr. Georg Zimmermann
Richter am Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

RA und FAStR Patrick Welke
Becker Behlau Welke, Heidelberg
Portrait ›

Personenbild

MODERATION
RAin und FAinStR Dr. Ines Kilian
Dresden
Portrait ›

11.00-11.30 Uhr
Kaffeepause
11.30-13.00 Uhr

Staatsschutz nach Innen – neue Phänomene der Delegitimierung des Staates

Dr. Tobias Engelstätter
Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof

RAin und FAinStR Ricarda Lang
München
Portrait ›

Personenbild

MODERATION
RA und FAStR Jes Meyer-Lohkamp
Hamburg
Portrait ›

Organisatorisches

Bei der Veranstaltung werden Foto- und Videoaufnahmen gemacht, die ggf. in den DAV-Medien veröffentlicht werden.
Eine Zusammenfassung finden Sie anschließend unter www.ag-strafrecht.de.

Tagungsbeitrag
inkl. Kaffeepausen, Tagungsgetränke und Mittagessen am Freitag, 04. April 2025

FRÜHBUCHERRABATT
Bei Anmeldung und Bezahlung bis zum 23.02.2025
€ 301,- für Mitglieder JUST (Voraussetzungen JUST hier)
€ 430,- für Mitglieder der AG Strafrecht
€ 550,- für Nichtmitglieder

NORMALPREIS
Bei Anmeldung und Bezahlung ab 24.02.2025
€ 350,- für Mitglieder JUST (Voraussetzungen JUST hier)
€ 500,- für Mitglieder der AG Strafrecht
€ 600,- für Nichtmitglieder

Abendveranstaltung
In der Cantina Majolika à € 80,- pro Person inkl. Bustransfer und 3Gangbüffet zzgl. Getränke auf Selbstzahlerbasis.

Hinweis
Falls der Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft Strafrecht (EUR 100,- pro Jahr) bis zum Tage des Veranstaltungsbeginns erfolgt, wird der ermäßigte Tagungsbeitrag in Rechnung gestellt.

Zimmerreservierung
Wir haben ein Zimmerkontingent zur individuellen Reservierung unter dem Stichwort ‚AG Strafrecht‘ hinterlegt, buchbar per Email an reservierung@quadro-hotel.de. Das Abrufkontingent ist freibleibend Verfügbarkeit zum Zeitpunkt Ihrer Reservierung bis zum 20. Februar 2025 befristet verfügbar.

Reservierte Zimmer können beim Hotel bis 7 Tage vor Anreise, 18 Uhr, kostenfrei storniert werden.

Stornierungen
Bis zum 20.02.2025 ist eine kostenlose Stornierung möglich. Bei Stornierungen ab dem 21.02.2025 sind EUR 100,- Verwaltungsgebühr zu zahlen.
Bei Stornierungen nach dem 17.03.2025 oder bei Nichterscheinen ist der volle Preis zu zahlen. Die Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Bei krankheitsbedingter Stornierung reichen Sie gern Ihre Stornorechnung bei Ihrer Reiseversicherung, sofern vorhanden, ein. Erfahrungsgemäß greift diese bei der Übernahme von Stornokosten.

Gemäß §15 Fachanwaltsordnung umfasst die Veranstaltung 9 Fortbildungsstunden.

 

Zum DB Sondertarif klicken Sie bitte hier: Sonderkonditionen der DB für Ihre Anreise mit der Bahn zum 20. Frühjahrssymposium

 

Die Veranstaltung hat bereits stattgefunden.