Referentin bei einem Vortrag

Fortbildungen für Fachanwälte

Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht organisiert sowohl regionale als auch deutschlandweite Fortbildungen, die nicht nur die jährlichen Vorgaben gemäß § 15 FAO abdecken, sondern auch die Möglichkeit bieten, spezifisches Fachwissen gezielt zu erweitern. Dank langjähriger Erfahrung zählt die Arbeitsgemeinschaft zu den führenden Institutionen auf diesem Gebiet. Erfahrene und angesehene Referentinnen und Referenten mit forensischem Hintergrund vermitteln praxisorientiertes Wissen auf höchstem Niveau. Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich gezielt weiterzubilden und von ausgewiesenen Experten zu profitieren!

Die Fortbildungen der AG Strafrecht umfassen in der Regel 5 Fortbildungsstunden gemäß §15 FAO.

Warum Fortbildung?

Symbolbild: Gesetzbuch

 

Gemäß § 15 FAO muss derjenige, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, auf diesem Fachgebiet kalenderjährlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf fünfzehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Daneben besteht ein allgemeines Interesse, einzelne Schwerpunktthemen durch Teilnahme an Veranstaltungen zu vertiefen. Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht gehört zu den erfolgreichsten Anbietern von Fortbildungsveranstaltern mit jahrelanger Erfahrung. Forensisch erfahrene und hochqualifizierte Kolleginnen und Kollegen vermitteln Praxiswissen aus erster Hand.

Preisvorteile durch Mitgliedschaft und Paketbuchung

Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht genießen Sie neben vielen weiteren Vorteilen eine Ermäßigung auf die Teilnehmergebühr bei all ihren Fortbildung-Veranstaltungen.

Bei der Anmeldung zu drei Fortbildungsveranstaltungen innerhalb einer Buchung bieten wir einen ermäßigten Paketpreis an. Um von diesem attraktiven Preisvorteil zu profitieren, klicken Sie hier.

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Werden Sie jetzt Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht, und sichern Sie sich die vielen Vorteile einer Mitgliedschaft!

Die AG Strafrecht ist eine Arbeitsgemeinschaft im Deutschen Anwaltverein (DAV). Für Ihre Mitgliedschaft in einer Arbeitsgemeinschaft ist es erforderlich, dass Sie Mitglied in einem dem DAV angeschlossenen örtlichen Anwaltverein sind.