Bedeutung der Fachanwältin/des Fachanwalts für Strafrecht
Strafverteidigung bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich der Strafrechtspflege nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, sollten Sie sich deshalb vertrauensvoll an die Fachanwältin oder den Fachanwalt für Strafrecht wenden.
Die Fachanwältin oder der Fachanwalt für Strafrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Strafrechts. Eine ordnungsgemäße und effektive Verteidigung der oder des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich der Strafrechtspflege.
Die besondere Qualifikation muss die Fachanwältin oder der Fachanwalt für Strafrecht vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO), die der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie überbesondere praktische Erfahrung verfügen. So wird von der Anwältin oder dem Anwalt verlangt (§ 5 lit. f FAO), dass er 60 Strafrechtsfälle selbständig bearbeitet sowie an 40 Hauptverhandlungstagen vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht verhandelt hat. Darüber hinaus muss eine dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt vorgewiesen werden können
Besondere Kenntnisse (vgl. § 13 FAO) besitzt die Fachanwältin oder der Fachanwalt für Strafrecht in den Bereichen:
- Methodik und Recht der Strafverteidigung sowie den maßgeblichen Hilfswissenschaften
- Materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
- Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht.
Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den die Anwältin oder der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss.
Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ihres oder seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.
Ausbildung zur Fachanwältin oder zum Fachanwalt für Strafrecht
Die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht führt seit Jahren erfolgreich in Kooperation mit der nach AZWV zertifizierten Deutschen Anwaltakademie (DAA) und unter Mitwirkung erfahrener und hochqualifizierter Kolleginnen und Kollegen Fachanwaltslehrgänge durch. Für weitere Informationen und zur Anmeldung können Sie folgenden Link benutzen: Anwaltakademie
Fachanwaltsordnung
Hier können Sie die Fachanwaltsordnung einsehen und downloaden.